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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04   

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OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 2004 - 6 D 11327/04 (https://dejure.org/2004,3675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern; Vorläufige Zuweisung eines Studienplatzes; Bedürfnis einer Kapazitätserfassung auf Grund des Grundsatzes des Kapazitätsrechts; Grundsatz der erleichterten befristeten Arbeitsverträge zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 457
  • NVwZ 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Angesichts der Bedeutung, die dem Stellenprinzip als tragendem Grundsatz des Kapazitätsrechts beizumessen ist, bedarf es einer Kapazitätserfassung, die das vorhandene Ausbildungspotential nach generellen Merkmalen typisierend erfasst und nicht zur konkreten Ermittlung der tatsächlichen Lehrbelastung der einzelnen die Lehreinheit bildenden Stellen nötigt (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360).

    Obwohl aus dem Kapazitätserschöpfungsgebot dem Studienbewerber nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360) kein Anspruch auf möglichst kapazitätsintensive Stellendispositionen erwächst, sollen bei Änderungen der Haushalts- und Stellenlage Kapazitätseinbußen nach Möglichkeit vermieden werden.

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle dieser Ermessensausübung beschränkt sich auf die Prüfung, ob eine solche Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob sie auf einer vollständigen tatsächlichen Grundlage erfolgt ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet hat, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs im Sinne intendierten Ermessens regelmäßig dahin gehend vorgeprägt ist, dass nach Möglichkeit befristete Verträge geschlossen werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360).

    Daneben fehlt jungen Wissenschaftlern häufig Lehrerfahrung, so dass bei pauschalierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, eine höhere Lehrverpflichtung als 4 SWS komme schon mangels Erfahrung des Einzustellenden nicht sinnvoll in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.1999 - NC 9 S 113/98

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin: Kapazitätsberechnung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Die Regellehrverpflichtung der übrigen, insbesondere der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter, ergibt sich aus § 4 Abs. 1 HLehrVO, richtet sich nach der Ausgestaltung des Dienstverhältnisses und ist typischerweise höher (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle dieser Ermessensausübung beschränkt sich auf die Prüfung, ob eine solche Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob sie auf einer vollständigen tatsächlichen Grundlage erfolgt ist und die Belange der Studienplatzbewerber nicht in einer Weise gewichtet hat, die den erforderlichen Ausgleich der grundrechtlich geschützten Rechtssphären von Hochschulen, Lehrpersonen, Studenten und Studienplatzbewerbern zum Nachteil der letzteren verfehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

    Daneben fehlt jungen Wissenschaftlern häufig Lehrerfahrung, so dass bei pauschalierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, eine höhere Lehrverpflichtung als 4 SWS komme schon mangels Erfahrung des Einzustellenden nicht sinnvoll in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1987, NVwZ 1989, 360; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Februar 1999, NVwZ-RR 2000, 23).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Februar 1984, BVerfGE 66, 155 = NVwZ 1984, 571) hat zu einer vergleichbaren Unterscheidung ausgeführt, der Haushaltsplan hindere nicht daran, die ausgewiesenen Stellen bei der Kapazitätsermittlung auf der Grundlage der besonderen hochschulgesetzlichen Regelungen in zwei verschiedene Gruppen aufzuteilen und das Stellenprinzip in der gebotenen verfassungskonformen Weise anzuwenden.

    Ähnlich wie bei Stellenumwandlungen oder Stellenstreichungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984, BVerfGE 66, 155 = NVwZ 1984, 571) müssen auch beim kapazitätssenkenden Abschluss eines befristeten Beschäftigungsvertrages grundsätzlich die Folgen für Studienplatzbewerber mit den übrigen haushaltsspezifischen und wissenschaftsbezogenen Belangen abgewogen und nachprüfbar begründet werden (vgl. auch Bahro/A-Stadt, Das Hochschulzulassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl. 2003, Rdnr. 7 f. zu § 8 KapVO).

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. April 1996, BVerfGE 94, 268 = NJW 1997, 513) bestehen gegen den Grundsatz der erleichterten befristeten Arbeitsverträge zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschulen und Förderungseinrichtungen aus verfassungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Der Senat folgt der Beschwerde auch nicht in der Auffassung, das Lehrdeputat der auf der Grundlage befristeter Verträge beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten sei deshalb mit 8 SWS anzusetzen, weil die Befristungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes - 5. HRGÄndG - für nichtig erklärt wurde, unwirksam seien, so dass unbefristete Arbeitsverhältnisse vorlägen.
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Vertragsauslegung bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 13. November 2002, BAGE 103, 364) nicht nur Ermittlung des Sinngehalts der im Vertragstext selbst niedergelegten Parteierklärungen, sondern bezweckt vielmehr die Feststellung des Vertragsinhalts auch in solchen Punkten, zu denen die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, deren Regelung aber gleichwohl zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, es sei denn, die Unvollständigkeit der vertraglichen Regelung war gewollt und der Parteiwille kam gerade in der Unvollständigkeit zum Ausdruck.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04
    Der Ansatz der Lehrverpflichtung bestimmt sich nach dem sog. abstrakten Stellenprinzip des § 9 Abs. 1 Kapazitätsverordnung - KapVO -, das grundsätzlich unabhängig von vertraglichen Individualabreden und der tatsächlichen Besetzung der Stellen das Lehrdeputat als die im Rahmen des Dienstrechts festgesetzte Regellehrverpflichtung einer Lehrperson einer bestimmten, zuvor gebildeten Stellengruppe definiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980, BVerwGE 60, 25).
  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Der Umfang der Überprüfung in Beschwerdeverfahren ist auch in Verfahren der vorliegenden Art auf die rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgebrachten Beschwerdegründe beschränkt (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO), vgl. zum Beispiel Bader u.a., VwGO, 3. Auflage 2005, § 146 Rdnr. 34; OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 -, zitiert nach Juris; VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 -, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, wobei insoweit auch neue Tatsachen oder Änderungen der Rechtslage zu berücksichtigen sind, die fristgerecht vorgebracht werden VGH Mannheim, Beschluss vom 8.11.2004 - 9 S 1536/04 -, zitiert nach Juris.

    Diese Bestimmung normiert das so genannte abstrakte Stellenprinzip, das grundsätzlich unabhängig von vertraglichen Individualabreden und der tatsächlichen Besetzung der Stelle die dienstrechtlich festgelegte Lehrverpflichtung einer Lehrperson bestimmt, die einer konkreten, zuvor gebildeten Stellengruppe angehört vgl. zum Beispiel OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 - zitiert nach Juris.

    auch OVG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, zitiert nach Juris, Juris Rdnr. 5, wo generell von der Möglichkeit einer Weiterqualifikation (insbesondere Promotion oder Habilitation) die Rede ist.

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs und das Bedürfnis nach einer hohen Fluktuation im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchspersonals im Sinne eines gewissermaßen intendierten Ermessens dahin gehend vorgeprägt, dass nach Möglichkeit befriste Verträge geschlossen werden sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -, a.a.O.), wodurch das Gewicht der Interessen der Studienbewerber und die Anforderungen an deren Berücksichtigung sinken.

    Bezüglich der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin K. folgt dies bereits daraus, dass in ihrem am 12.08.2004 - und damit in der Schwebezeit nach Nichtigerklärung der Befristungsregelungen des 5. HRG-ÄndG durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.2004 - 2 BvF 2/02 -, NJW 2004, 2803, und vor Inkrafttreten des HdaVÄndG vom 27.12.2004 (BGBl. S. 3835) - abgeschlossenen Arbeitsvertrag als Sachbefristungsgrund § 57b Abs. 2 Nr. 5 HRG a.F. zitiert und auf die erstmalige Einstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin verwiesen wird, worin der Routinemangel eines Lehranfängers zum Ausdruck kommt (zur Kapazitätserheblichkeit dieses Befristungsgrundes vgl. zuletzt OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).

    Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürften im Übrigen jedenfalls dann nicht begründet worden sein, wenn bei Vertragsschluss objektiv ein Befristungsgrund vorlag (vgl. zur Problematik OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; Preis, NJW 2004, 2782; Löwisch, NZA 2004, 1065, 1067 f.).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat, ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.2008 - 24 U 131/08

    Haftung des Mieters eines PKW für einen Rotlichtverstoß des Fahrers

    Im Gegensatz zum Vorwurf gewöhnlicher Fahrlässigkeit fällt dem grob fahrlässig Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein gesteigertes Fehlverhalten zur Last, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH NJW 2005, 457; VersR 2003, 364 = NJW 2003, 1118; VersR 1997, 351; Senat VersR 2007, 982 = OLGR 2007, 370; ZMR 2006, 276 = Schaden-Praxis 2007, 20; OLGR Düsseldorf 2001, 94; 1994, 219, 220).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

    Das entspricht der Intention des Gesetzes und den Entwicklungslinien an anderen Hochschulen (vgl. schon OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

    Das entspricht der Intention des Gesetzes und den Entwicklungslinien an anderen Hochschulen (vgl. schon OVG Koblenz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3720/20

    Zuweisung eines Studienplatzes im Fach Medizin - Zuordnung einzelner Stellen zu

    Aufgrund der Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass jungen Wissenschaftler (zunächst) nur befristet mit der Möglichkeit der Weiterqualifikation beschäftigt werden, selbst wenn sich dadurch die Aufnahmekapazität vermindert (so wohl auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

    Denn der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 17. November 2004 (NVwZ 2005, 605) ausgeführt, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. HRGÄndG ex tunc für nichtig erklärt wurde, nicht zur Folge hatte, dass durch sämtliche nach dem 23. Februar 2002 unter (vermeintlicher) Geltung der erleichterten Befristungsmöglichkeiten des 5. HRGÄndG mit wissenschaftlichen Mitarbeitern für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Verträge unbefristete Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 2 NB 423/10

    Vorlage einer anonymisierten Immatrikulationsliste zum Nachweis der

    Abgesehen davon, dass sich diese Antragstellerin in ihrer Beschwerdebegründung nicht in hinreichendem Umfang mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts, auch nach der Nichtigkeitserklärung des genannten Gesetzes könne von einer unbefristeten Geltung der befristet abgeschlossenen Arbeitsverträge der bei der Antragsgegnerin eingesetzten wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht ausgegangen werden (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457 = NVwZ 2005, 605 ), auseinandersetzt, kommt es für die Ermittlung des Lehrangebots auf die Nichtigkeitserklärung des 5. HRGÄndG nicht an.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2005 - NC 6 K 278/05

    Zulassung zum Studiengang der Humanmedizin - verfassungswidrige Neuregelung der

    Die Ermessensbetätigung im Zusammenhang mit der Befristung der Beschäftigung eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei durch die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs und das Bedürfnis nach einer hohen Fluktuation im Bereich des wissenschaftlichen Nachwuchspersonals im Sinne eines gewissermaßen intendierten Ermessens dahin gehend vorgeprägt, dass nach Möglichkeit befriste Verträge geschlossen werden sollen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2004 - 6 D 11327/04 -, NJW 2005, 457; BVerwG, Urteil vom 23.07.1987 - 7 C 10.86 -), wodurch das Gewicht der Interessen der Studienbewerber und die Anforderungen an deren Berücksichtigung sinken.
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 6 D 10132/05

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer

  • VG Karlsruhe, 25.05.2022 - NC 7 K 3371/21

    Zuweisung eines Studienplatzes im ersten Fachsemester des Studiengangs Medizin;

  • VG Karlsruhe, 06.08.2021 - NC 7 K 3721/20

    Kapazitätsermittlung im Studiengang Medizin

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und

  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

  • VG Göttingen, 23.12.2005 - 8 C 793/05

    Antrag; Aufnahme; Frist; Haushalt; Hochschulausbildung; Hochschule;

  • VG Gießen, 19.06.2007 - 3 GM 610/07

    Kapazitätsprüfung im Studiengang Humanmedizin der Universität Gießen zum

  • VG Braunschweig, 10.12.2004 - 6 C 407/04

    Aufnahmekapazität; Ausschlussfrist; Hochschulzugangsberechtigung;

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